Zweckverband Hochwasserschutz
RAUM BADEN-BADEN/BÜHL

Erklärung zur Barrierefreiheit


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden ist bemüht, diese Homepage in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich machen. Der Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit dem L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Die Bilddateien sind nicht mit Alternativtexten versehen.

Es fehlen Listen-Strukturelemente und responsive Webtechniken.

Es fehlt die Bereitstellung von Gebärdensprache.

Die Bedienelemente können nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden.

PDF-Dokumente entsprechen nicht der EN 301549.

Der Anbieter des Baukastensystems Strato Homepage Baukasten pro kann die erforderlichen Werkzeuge zur Anpassung der Websitenstruktur nicht bereitstellen.


b) Unverhältnismäßige Belastung

Es fehlt die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.  Aus Ressourcengründen können aktuell keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt werden.


c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften




3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 16.04.2026 erstellt, am 25.08.2026 ergänzt und im Selbsttest sowie im Rahmen einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit am 01.07.2026 überprüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl
Weitenunger Straße 25 a
77815 Bühl
Telefon: 07223 935-7000
E-Mail: zvhs(at)buehl.de

Sie können auch gerne unser Kontaktformular benutzen. 


5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.


Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:


Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.